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Für die Landesregierung
Mag. Robert Luckmann

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Elterninfo: Offenlegung & Disclaimer

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Technische Betreuung

Die technische Betreuung der Website („webhosting“) wurde der Firma Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation, 5020 Salzburg, Bayerhamerstraße 16, im Rahmen des Projektes „Salzburger Bildungsnetz“ übertragen und wird in deren Auftrag von der Firma conova communications GmbH durchgeführt.

Disclaimer (Haftungsausschluss)

Diese Website dient zu Ihrer Information. Sie wird mit Sorgfalt bearbeitet. Sowohl für die Auswahl der einzelnen Verweise wie für die Beiträge kann für Vollständigkeit, Auswahl und inhaltliche Richtigkeit der Informationen keine Haftung übernommen werden. Der Betreiber kann ebenso für fremde Inhalte, die durch Links erreichbar sind, keine Haftung übernehmen.

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Grundlagen

Barrierefreiheit schließt sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen als auch Benutzer mit technischen (Textbrowser oder PDA) oder altersbedingten Einschränkungen (Sehschwächen) sowie Webcrawler ein, mit denen Suchmaschinen den Inhalt einer Seite erfassen. Da dies aufgrund der unzähligen weichen, individuell geprägten Barrieren nicht vollständig erreicht werden kann, spricht man auch von barrierearm oder zugänglich.

Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet und dabei auf spezielle Aufbereitung der Webangebote angewiesen, die über die übliche Darstellung (Rendering am Bildschirm, Audiodatenkonversion) hinausgehen. Blinde und sehbehinderte Nutzer lassen sich Webseiten per Software vorlesen oder in Braille-Schrift ausgeben, gehörlose oder schwerhörige Menschen, deren erste Sprache Gebärdensprache ist, benötigen auf sie zugeschnittene, besondere Darstellungsformen im Internet.

Zusätzlich zu der Berücksichtigung der Belange von behinderten Menschen bedeutet „barrierefrei“ (behindertengerecht bezeichnet nur einen Teilaspekt), dass ganz allgemein niemandem Barrieren in den Weg gelegt werden sollen. Auch nichtbehinderten Nutzern soll nicht die Pflicht auferlegt werden, beim Abruf von Internet-Angeboten genau dieselbe Hard- und Softwarekonfiguration zu verwenden wie der Autor des Angebots (technische Barrierefreiheit). Neben der Zugänglichkeit (Accessibility) geht es auch um die Plattformunabhängigkeit – ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm beliebigen Formats als auch mit PDA, Handy nutzbar bleiben. Es soll unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und von der Software funktionieren, sofern diese standardkonform arbeiten.

Mindestens ebenso wichtig wie technische Zugangsbedingungen ist, dass die Inhalte übersichtlich und in leicht verständlicher Sprache präsentiert werden. Barrierefreiheit umfasst auch, keine übermäßigen, sondern dem Thema angepasste Anforderungen an Bildung, Ausbildung und intellektuelles Niveau zu stellen. Dieser Kontext ist insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Webangebote bindend, um die Forderungen nach Gleichberechtigung auch von sprachlich in einem Land gehandicapten Menschen (von der Mehrheit abweichende Muttersprache) zu realisieren, erfasst aber auch die Probleme älterer Menschen, die nicht mit den Möglichkeiten und Methoden moderner Kommunikation aufgewachsen sind, und sozial benachteiligter Schichten.

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